Garantiegeberin:
BSH Hausgeräte AG
Siemens Hausgeräte Service
Fahrweidstrasse 80
8954 Geroldswil
Die nachstehenden Bedingungen, welche Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieverlängerung beschreiben, lassen die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt.
1. Anwendungsbereich der vorliegenden Vertragsbedingungen
1.1. Während der Dauer der Garantieverlängerung behebt die BSH Hausgeräte AG (nachfolgend „SIEMENS“ genannt) durch ihren Kundendienst während der Dauer der Garantieverlängerung unentgeltlich an dem im Garantiezertifikat genannten Gerät Material- und/oder Herstellungsfehler, wenn diese SIEMENS unverzüglich nach Feststellung und innerhalb der Dauer der Garantieverlängerung zur Kenntnis gebracht werden.
1.2. Die Garantieleistung erfolgt durch Nachbesserung; d.h. nach Wahl von SIEMENS durch Reparatur oder Austausch von Teilen. Erweist sich eine Reparatur als nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar, so liegt es im Ermessen von SIEMENS, dem Kunden anstelle einer Nachbesserung ein gleichwertiges Austauschgerät zur Verfügung zu stellen. Ersetzte Teile sowie ausgetauschte Geräte gehen in das Eigentum von SIEMENS über.
1.3. Die Garantieleistung beinhaltet unter Vorbehalt von Ziff. 1.4 sowohl Arbeitszeit, Reisezeit, Ersatz- und Reinigungsmaterial wie auch Beratung durch den Servicetechniker anlässlich von Störungsbehebungen beim Kunden und die Administration.
1.4.Handelt es sich bei dem zu behebenden Mangel nicht um einen Garantiefall und hätte der Kunde dies erkennen können, so werden ihm sämtliche durch die Überprüfung entstandenen Kosten, insbesondere angefallene Anfahrtskosten, in Rechnung gestellt.
1.5. Die Garantieverlängerung gilt nur für das im Zertifikat genannte Gerät und kann nicht auf andere Geräte übertragen werden.
1.6. Die Garantieverlängerung gilt nur für in der Schweiz betriebene Geräte.
1.7. Der Abschluss der Garantieverlängerung muss innerhalb der 2-jährigen Herstellergarantie erfolgen.
1.8. Leistungen aus der Garantieverlängerung können nur gegen Vorlage des gültigen Zertifikats in Verbindung mit dem Kaufbeleg (mit Kauf- und/oder Lieferdatum) oder einer Eigentumsübertragung in Anspruch genommen werden.
2. Garantielaufzeit und Übertragbarkeit
2.1. Durch die Garantieverlängerung übernimmt SIEMENS direkt im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie die unter Ziff. 1 genannten Leistungen für einen Zeitraum von 3 Jahren. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der 3 Jahre und bedarf keiner Kündigung.
2.2. Erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantielaufzeit noch setzen sie eine neue in Gang.
2.3. Wird das Gerät innerhalb der Laufzeit im Sinne von Ziff. 1.2 Satz 2 ersetzt, so verliert das ursprünglich ausgestellte Zertifikat seine Gültigkeit. Die Restlaufzeit wird auf das ersetzte Gerät übertragen und es wird ein entsprechendes neues Zertifikat ausgestellt.
2.4. Bei Veräusserung des Gerätes kann das gerätebezogene Zertifikat auf den neuen Eigentümer übertragen werden. In diesem Fall ist SIEMENS unter BSH Hausgeräte AG, Siemens Hausgeräte Service, Fahrweidstrasse 80, 8954 Geroldswil, Telefon 0848 888 500 über die Änderungen zu informieren. Die Vertragsbedingungen der Garantieverlängerung bleiben davon unberührt und gehen unverändert auf den neuen Eigentümer über. Auch hierdurch wird weder eine Verlängerung der Garantielaufzeit bewirkt noch eine neue in Gang gesetzt.
3. Widerrufsrecht
3.1. Der Kunde kann den Abschluss der Garantieverlängerung innert 30 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung am 30. Tag der Post übergeben wird. Der Widerruf ist zu richten an: BSH Hausgeräte AG, Siemens Hausgeräte Service, Fahrweidstrasse 80, 8954 Geroldswil, oder ch-backoffice@bshg.com
3.2. Hat der Kunde den Abschluss der Garantieverlängerung widerrufen, schuldet er der SIEMENS Ersatz ihrer allfälligen Auslagen und Verwendungen gemäss den Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 402 ff. OR) und hat seinerseits einen Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen.
4. Ausgeschlossene Leistungen und Wegfall der Garantie
4.1. Die SIEMENS Garantieverlängerung erstreckt sich nicht auf folgende Leistungen:
- Behebung von Störungen und Schäden als Folge von
- äusseren Einflüssen,
- höherer Gewalt,
- Eingriffe Dritter,
- Überbeanspruchung oder nicht haushaltsüblicher Nutzung,
- Nichtbeachtung der Bedienungs- und Montagehinweise.
- Auffrischungsarbeiten (z.B. Rostflecken, Geschirrkörbe).
- Reparaturen an ausserhalb eines Gerätes liegenden Installationen.
- Leicht zerbrechliche Teile (z.B. Glas, Kunststoff, Glühlampen).
- Vorführungen und Instruktionen.
5. Zahlungsmodalitäten
5.1. Die separat vereinbarte Prämie ist mit Abschluss der Garantieverlängerung fällig. Erfüllungsort ist der Sitz der BSH Hausgeräte AG.
6. Haftung
6.1 Weitergehende oder andere Ansprüche – insbesondere solche auf Ersatz ausserhalb des Gerätes entstandener Schäden – werden durch diese Garantieverlängerung nicht begründet.
7. Abwicklung eines Garantiefalls
7.1. Serviceleistungen werden von Montag bis Freitag innerhalb der bei SIEMENS geltenden Arbeitszeit erbracht, ausgenommen an Feiertagen und arbeitsfreien Tagen.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Abweichende, entgegenstehende und/oder ergänzende Regelungen zu dieser Garantieverlängerung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
8.2. Das Vertragsverhältnis zwischen SIEMENS und dem Kunden untersteht dem schweizerischen Recht.
8.3. Gerichtsstand für den Kunden und SIEMENS ist der Wohnsitz des Kunden. Der Kunde ist jedoch berechtigt, SIEMENS auch an deren Sitz zu belangen.
Stand Februar 2019