Rücknahme von Elektro-Altgeräten
Ausgediente Elektrogeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden!
Rücknahme kleiner Elektro-Altgeräte (Kantenlänge <25 cm)
Elektro-Altgeräte, die in der äußeren Abmessung kleiner als 25cm (<25 cm) sind, kannst du in haushaltsüblichen Mengen kostenlos über unseren Paketdienstleister an die BSH Hausgeräte GmbH zurücksenden. Diese Rücknahme ist nicht an einen Neukauf gebunden!
Rücknahme großer Elektro-Altgeräte (Kantenlänge >25 cm)
Als Bosch Hausgeräte Kunde bist du berechtigt, beim Neukauf eines Elektrogeräts, das in mindestens einer äußeren Abmessung größer als 25cm (>25 cm) ist, ein gleichartiges Elektrogerät kostenlos zurückzugeben, sofern du diesen Wunsch bereits bei der Auftragsvergabe äußerst.
Kleine Hausgeräte (<25 cm)
Ausgediente Elektrogeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden!
Elektroaltgeräte, die in der äußeren Abmessung kleiner als 25cm (<25 cm) sind, kannst du in haushaltsüblichen Mengen kostenlos über unseren Paketdienstleister an die BSH Hausgeräte GmbH zurücksenden. Diese Rückgabe ist nicht an einen Neukauf gebunden!
Bitte entferne alle Batterien oder entnehmbaren Akkus. Batterien und Akkus, die nicht vom Gerät umschlossen sind (wie z.B. Akkus eines Handstaubsaugers) müssen vor der Abgabe des Altgerätes von diesem getrennt werden und können nicht zurückgenommen werden.
Den dazugehörigen Paketaufkleber erhältst du über folgenden Link:
DHL Paketaufkleber
BSH Hausgeräte GmbH
Großgeräte (Kantenlänge >25 cm)
Du kaufst ein neues Elektrogerät und möchtest, dass bei der Lieferung eines deiner Elektroaltgeräte entsorgt werden soll? Beauftrage bei der Neubestellung über den Service "Altgeräte-Rücknahme" im Warenkorb die Abholung und Entsorgung, die für dich völlig kostenfrei (0,00 €) ist und wir kümmern uns um alles Weitere.
Als Bosch-Kunde bist du berechtigt, beim Neukauf eines Elektrogeräts, das in mindestens einer äußeren Abmessung größer als 25cm (>25 cm) ist, ein gleichartiges Elektrogerät kostenlos zurückzugeben, sofern du diesen Wunsch bereits bei der Auftragsvergabe äußerst.
Hinweis: Eine Altgeräte-Mitnahme kann nicht nachträglich in Auftrag gegeben werden.
Unsere Leistungen:
- Das Altgerät wird abtransportiert und der fach- und umweltgerechten Entsorgung zugeführt
Vom Kunden zu beachtende Voraussetzungen:
- Das Gerät muss gleiche oder ähnliche Funktionen aufweisen wie das Neugerät und darf in Größe und Gewicht nicht erheblich davon abweichen
- Das Gerät darf nicht zu stark beschädigt oder zerlegt sein
- Das Gerät muss vor Abholung vom Stromnetz und sämtlichen Wasseranschlüssen getrennt werden, sofern kein Anschluss- oder Montageservice bei Bestellung zusätzlich beauftragt wurde
- Kühl- und Gefriergeräte sind vorher unbedingt abzutauen und müssen eis- und lebensmittelfrei sein
- Bei Waschmaschinen muss das Wasser vollständig abgelassen sein (auch aus Zu- und Ablaufschlauch und Flusensieb), siehe Serviceklappe Front
- Das Altgerät muss in einem transportfähigen Zustand sein und darf die auf dem Fahrzeug befindliche Neuware nicht verschmutzen oder beschädigen
- Bei Lieferung bis zur Bordsteinkante wird das Altgerät ausschließlich an der Bordsteinkante entgegengenommen
Leistungsausschuss:
- Deinstallation des Altgerätes, sofern kein Anschluss- bzw. Montageservice zusätzlich beauftragt wurde
Zusätzliche Großgeräte (Kantenlänge >25 cm)
Du kaufst ein neues Elektrogerät und möchtest, dass bei der Lieferung mehrere deiner Elektroaltgeräte entsorgt werden sollen? Beauftrage bereits bei der Neubestellung die Abholung und Entsorgung eines zusätzlichen Großgerätes.
Für die Abholung des Zweitgerätes oder ggf. weiterer Geräte, verwende im Warenkorb den Service "Zusätzliche Altgeräte Rücknahme" zu 17,99 € pro Gerät.
Hinweis:
- Eine Altgeräte-Mitnahme kann nicht nachträglich in Auftrag gegeben werden.
- Eine zusätzliche Altgeräte-Rücknahme eines Side-by-Side oder French Door (mehrtürig) Kühl-/Gefrier-Gerätes ist nicht möglich.
Unsere Leistungen:
- Das Altgerät wird abtransportiert und der fach- und umweltgerechten Entsorgung zugeführt
Vom Kunden zu beachtende Voraussetzungen:
- Das erste Gerät muss gleiche oder ähnliche Funktionen aufweisen wie das Neugerät und darf in Größe und Gewicht nicht erheblich davon abweichen
- Das zweite Gerät ist nicht näher bestimmt, mit Ausnahme von Side-by-Side oder French Door Kühl-/Gefrier-Geräten
- Das Gerät darf nicht zu stark beschädigt oder zerlegt sein
- Das Gerät muss vor Abholung vom Stromnetz und sämtlichen Wasseranschlüssen getrennt werden
- Kühl- und Gefriergeräte sind vorher unbedingt abzutauen und müssen eis- und lebensmittelfrei sein
- Bei Waschmaschinen muss das Wasser vollständig abgelassen sein (auch aus Zu- und Ablaufschlauch und Flusensieb), siehe Serviceklappe Front
- Das Altgerät muss in einem transportfähigen Zustand sein und darf die auf dem Fahrzeug befindliche Neuware nicht verschmutzen oder beschädigen
- Einbaugeräte müssen ausgebaut und frei zugänglich bereitgestellt werden
- Bei Lieferung bis zur Bordsteinkante wird das Altgerät ausschließlich an der Bordsteinkante entgegengenommen
Leistungsausschuss:
- Deinstallation des zusätzlichen Altgerätes